Was regelt DIN 4108-2 für automatische Türen?

Die DIN 4108-2 „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz" ist die maßgebliche Norm für den baulichen Mindestwärmeschutz in Deutschland. Sie gilt bauaufsichtlich verpflichtend für alle beheizten und niedrig beheizten Gebäude – und damit grundsätzlich auch für gewerbliche Ladengeschäfte mit automatischen Schiebetüren als Haupteingang.

Abschnitt 6 der Norm behandelt Wärmebrücken und erhöhte Transmissionswärmeverluste. Abschnitt 6.3 befasst sich konkret mit Nachweismethoden für solche Verluste, was für Türanschlüsse und Rahmenkonstruktionen unmittelbare Relevanz hat. Die Luftdichtheit von Außentüren ist ergänzend in Abschnitt 7 geregelt.

Einordnung

Automatische Schiebetüren gelten als Außentüren mit Funktionsfuge. Sie unterliegen damit den allgemeinen Anforderungen an Außenbauteile – werden jedoch aufgrund ihrer betriebsbedingten Öffnungszeiten gesondert bewertet.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Planungsverantwortung liegt beim beauftragten Architekten oder Fachplaner (Bauphysiker). Er ist verpflichtet, den Mindestwärmeschutz bereits in der Planungsphase sicherzustellen – auch bei Bauteilen wie automatischen Eingangstüren, die von Spezialgewerken geliefert und eingebaut werden.

Der Türhersteller liefert die relevanten Kenndaten (UD-Wert der Tür, Fugendurchlässigkeit). Der Montagebetrieb trägt Verantwortung für den normgerechten Einbau und die Anschlussdetails an die Gebäudehülle. Die Gesamtverantwortung für den Wärmeschutznachweis verbleibt beim Planer.

Rolle Aufgabe im Normkontext
Architekt / Fachplaner Gesamtnachweis nach DIN 4108-2 und GEG; Einbindung in Energiebilanz
Türhersteller Bereitstellung von UD-Wert, at-Koeffizient und Produktzertifikaten
Montagebetrieb Luftdichter Anschluss an Baukörper nach DIN 4108, Beiblatt 2
Betreiber / Bauherr Wartung und Sicherstellung der Schließfunktion im Betrieb

Was muss beachtet werden?

1. Wärmedämmung der Türkonstruktion

Für Außentüren gilt grundsätzlich der Mindestwärmeschutz gemäß Tabelle 3 der DIN 4108-2. Automatische Schiebetüren bestehen überwiegend aus Glas und Aluminiumrahmen – beides wärmetechnisch kritische Materialien. Der Wärmedurchgangskoeffizient UD der Türkonstruktion muss den Anforderungen des GEG entsprechen. Bei Neubauten im Nicht-Wohngebäudebereich gilt ergänzend DIN V 18599.

2. Luftdichtheit und Fugendurchlässigkeit

Nach DIN 4108-2, Abschnitt 7 darf der Fugendurchlässigkeitskoeffizient bei Außentüren den Wert a ≤ 2,0 m³/(m·h·(daPa)0,67) nicht überschreiten. Da eine Schiebetür eine Funktionsfuge aufweist (sie muss öffnen können), wird dieser Wert im geschlossenen Zustand gemessen. Bei automatischen Türen in stark frequentierten Lagen ist die tatsächliche thermische Wirksamkeit jedoch stark von der Offenhaltezeit abhängig.

Hinweis Praxis

Automatische Schiebetüren mit langen Offenzeiten durch hohe Kundenfrequenz können – obwohl normgerecht eingebaut – energetisch eine erhebliche Schwachstelle darstellen. Die Norm kann die tatsächliche Nutzung nicht vollständig abbilden.

3. Wärmebrücken am Türanschluss

Der Anschluss der Türkonstruktion an die Gebäudehülle ist ein typischer Ort für konstruktive Wärmebrücken. DIN 4108, Beiblatt 2 gibt Planungs- und Ausführungsbeispiele vor. Ohne detaillierten Wärmebrückennachweis ist ein pauschaler Zuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m²·K) anzusetzen; bei Ausführung nach Beiblatt 2 (Kategorie A) reduziert sich dieser auf 0,05 W/(m²·K).

4. Sommerlicher Wärmeschutz

Bei großflächigen verglasten Schiebetüranlagen im Eingangsbereich ist zu prüfen, ob die angrenzenden Räume dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach Abschnitt 8 der DIN 4108-2 unterliegen. Für reine Schaufensterflächen gilt eine Ausnahmeregelung; für Türflächen als Teil der thermischen Hülle besteht diese Ausnahme in der Regel nicht.


Checkliste: Normkonforme Planung

Folgende Punkte sollten bei der Planung und Ausführung eines automatischen Schiebetürsystems am Ladeneingang geprüft werden:

  • UD-Wert der Türkonstruktion dokumentiert und GEG-konform nachgewiesen
  • Fugendurchlässigkeitskoeffizient a ≤ 2,0 m³/(m·h·(daPa)⁰·⁶⁷) eingehalten (gemäß DIN 4108-2, Abschnitt 7)
  • Wärmebrückennachweis am Anschluss zur Gebäudehülle nach DIN 4108, Beiblatt 2
  • Einbindung der Türfläche in den Energiebilanznachweis nach GEG / DIN V 18599
  • Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes für angrenzende Räume (DIN 4108-2, Abschnitt 8)
  • Herstellerdokumentation (Produktdatenblatt, CE-Kennzeichnung, Prüfberichte) vorhanden
  • Schließzeiten und Sensor-/Steuerungsparameter auf Minimalöffnung optimiert
  • Bei Bedarf: Windfang oder zweite Türebene zur Pufferung des Kaltlufteintrags eingeplant

Wichtige Normen im Überblick

DIN 4108-2
Mindestanforderungen an den Wärmeschutz

Kernreferenz für Wärmedämmung von Bauteilen, Wärmebrücken und Luftdichtheit. Aktuell gültige Fassung 2013-02 (Neufassung 2024-12 in Vorbereitung).

DIN 4108 Bb. 2
Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele

Beiblatt 2 (2019-06) enthält Anschlussdetails und Gleichwertigkeitsnachweis. Grundlage für reduzierten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB.

DIN 4108-7
Luftdichtheit von Gebäuden

Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen. Aktuell 2011-01 (Neufassung DIN 4108-7:2026-04 angekündigt).

GEG 2024
Gebäudeenergiegesetz

Übergeordnetes Regelwerk. Seit 01.01.2024 ist DIN V 18599 für alle Gebäudetypen (Wohn- und Nichtwohngebäude) verpflichtend anzuwenden.

DIN V 18599
Energetische Bewertung von Gebäuden

Maßgeblich für öffentlich-rechtliche Nachweise bei Nichtwohngebäuden (u.a. Ladengeschäfte). Ersetzt DIN 4108-6 für diesen Anwendungsbereich.

Praxistipp

Der Normtext der DIN 4108-2 ist ausschließlich über DIN Media (dinmedia.de) kostenpflichtig erhältlich. Für die tägliche Planungspraxis empfiehlt sich das ift Rosenheim als erste Anlaufstelle für normative Auslegungsfragen zu Fenstern und Türen.