Die drei Sicherheitsglas-Arten
Im Bauwesen unterscheidet man drei grundlegende Arten von Sicherheitsglas, die nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren und für unterschiedliche Anwendungen vorgeschrieben sind:
| Glasart | Vollbezeichnung | Bruchverhalten | Schutzprinzip |
|---|---|---|---|
| ESG | Einscheiben-Sicherheitsglas | Zerfällt in kleine stumpfe Krümel (Granulat) — kaum Schnittverletzungen | Thermische Vorspannung erhöht Biegezugfestigkeit auf 120 N/mm² (4–5× Float) |
| VSG | Verbund-Sicherheitsglas | Splitter haften an der PVB-Folie — kein Herausfallen, kein Durchfallen | PVB-Zwischenschicht (Polyvinylbutyral) verbindet zwei oder mehr Scheiben dauerhaft |
| TVG | Teilvorgespanntes Glas | Große Bruchstücke, ähnlich Float — keine Granulatbildung | Mittlere Vorspannung, höhere Biegezugfestigkeit als Float, aber kein ESG-Bruchbild |
ESG und VSG sind nicht austauschbar — sie haben grundlegend verschiedene Schutzprinzipien. ESG schützt vor Schnittverletzungen durch das Bruchbild. VSG verhindert das Herausfallen von Scherben und schützt vor Durchfallen. In vielen Anwendungen ist VSG-ESG (Verbund aus vorgespannten Scheiben) gefordert.
Was gilt wo — Anwendungsmatrix
Die Anforderungen an Sicherheitsglas ergeben sich aus der Einbausituation, nicht aus dem Gebäudetyp. Folgende Kriterien sind entscheidend: Einbauhöhe, Absturzgefahr, Begehbarkeit, Überkopfeinbau, Zugänglichkeit für Kinder und Personenfrequenz.
| Einbausituation | ESG | VSG | Besonderheit | Norm / Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Türen (Ganzglas, bodentief) | ✓ | empf. | ESG Mindestanforderung; VSG bei Einbruchschutz oder Absturzgefahr | DIN 18008-1, TRLV |
| Seitenteil neben Tür, bodennah (≤ 85 cm) | ✓ | empf. | Anprallgefahr — ESG Pflicht; VSG wenn Absturz möglich | DIN 18008-1 |
| Absturzsichernde Verglasung (Brüstung, Geländer) | — | Pflicht | VSG zwingend — ESG allein nicht zulässig (kein Resttragfähigkeit) | DIN 18008-4, TRAV |
| Überkopf-Verglasung (Glasdach, Vordach, Atrium) | — | Pflicht | VSG Pflicht nach DIN 18008-2; untere Scheibe muss VSG sein — Splitterschutz | DIN 18008-2 |
| Begehbares Glas (Glasböden, Treppen) | — | Pflicht | VSG mit Resttragfähigkeitsnachweis; rutschhemmende Oberfläche (R9–R12) | DIN 18008-5 |
| Fenster Erdgeschoss (öffentlicher Bereich) | Situationsabh. | Situationsabh. | Abhängig von Absturzgefahr, Gebäudenutzung und Einbauhöhe | MBO § 38, LBO |
| Glastrennwände Büro / öffentlich | ✓ | empf. | ESG oder VSG; Kennzeichnung (Aufkleber oder Markierung) Pflicht ≤ 1,5 m | DIN 18008-1, ASR A1.6 |
| Schulen, Kindergärten (bis 1,0 m Einbauhöhe) | — | Pflicht | VSG wegen Durchstoßgefahr durch Kinder; Schultüren häufig VSG-ESG | DIN 18008-1, KMK-Empfehlung |
| Einbruchhemmende Verglasung | — | Pflicht | VSG mit PVB-Mehrfachfolie oder Sicherheitsfolie; Klasse P4A–P8B | DIN EN 356 |
| Beschusshemmende Verglasung | — | Pflicht | VSG mit Polycarbonat oder Sonderfolie; Klassen BR1–BR7 / FB4–NS | DIN EN 1063 |
Einbauhöhen und Absturzgefahr
Die Einbauhöhe der Verglasung ist das wichtigste Kriterium. DIN 18008-1 unterscheidet drei Zonen:
| Zone | Höhe über Boden | Anforderung |
|---|---|---|
| Zone A (kritisch) | Unterkante Glas ≤ 0,85 m Oberkante Glas ≥ 0,30 m |
Anprallgefahr — mindestens ESG oder VSG. Absturzgefahr auf der anderen Seite: VSG Pflicht. |
| Zone B (erhöht) | Unterkante zwischen 0,85 m und 1,80 m | Stoßgefahr möglich — ESG empfohlen; VSG bei Absturzgefahr. |
| Zone C (unkritisch) | Unterkante > 1,80 m | Keine Anprallgefahr — Floatglas möglich, wenn kein Absturz. |
Sobald auf der anderen Seite der Verglasung ein Absturz von mehr als 1,0 m möglich ist (z.B. Treppenhaus, Galerie, Balkon, Terrassentür), gilt die Verglasung als absturzsichernd. Dann ist ausschließlich VSG zulässig — ESG allein reicht nicht, da es nach dem Bruch keine Resttragfähigkeit besitzt.
Die wichtigsten Normen im Detail
DIN 18008 — Glas im Bauwesen (Bemessungs- und Konstruktionsregeln)
Die DIN 18008 ist seit 2010 die zentrale Norm für Glas im Bauwesen in Deutschland und hat die älteren Technischen Regeln (TRLV, TRPV, TRAV) schrittweise abgelöst. Sie gliedert sich in mehrere Teile:
| Teil | Titel | Inhalt |
|---|---|---|
| DIN 18008-1 | Begriffe und allgemeine Grundlagen | Definitionen, Einwirkungen, Nachweisführung, Anprallschutz, Kennzeichnungspflicht |
| DIN 18008-2 | Linienförmig gelagerte Verglasungen | Einfache Fenster, Fassadenverglasungen; Überkopfverglasung: VSG der unteren Scheibe Pflicht |
| DIN 18008-3 | Punktförmig gelagerte Verglasungen | Point-Fixed-Glas, Tellerhalter, Klemmbefestigung — erhöhte Anforderungen |
| DIN 18008-4 | Zusatzanforderungen Absturzsicherung | Glasbrüstungen, Glasgeländer — VSG mit Resttragfähigkeitsnachweis Pflicht |
| DIN 18008-5 | Zusatzanforderungen begehbare Verglasungen | Glasböden, Treppenstufen — VSG + Rutschhemmung + statischer Nachweis |
| DIN 18008-6 | Zusatzanforderungen befahrbare Verglasungen | Befahrbare Flächen, Überfahrschutz |
TRLV, TRAV, TRPV — Technische Regeln (noch gültig im Bestand)
Die Technischen Regeln für die Verwendung von Verglasungen (TRLV), absturzsichernden Verglasungen (TRAV) und punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV) sind als Verwaltungsvorschriften in vielen Bundesländern noch bauaufsichtlich eingeführt. Sie gelten parallel zu DIN 18008 und sind besonders für Bestandsbauten und Sanierungen relevant.
Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Die Musterbauordnung (MBO) und DIN 18008 setzen den Rahmen — aber welche Norm bauaufsichtlich eingeführt ist, regelt jede Landesbauordnung (LBO) unterschiedlich. Im Zweifelsfall immer bei der zuständigen Baubehörde anfragen.
Kennzeichnungspflicht
Sicherheitsglas muss dauerhaft und erkennbar gekennzeichnet sein. ESG und VSG tragen einen eingebrannten oder eingeätzten Permanentaufdruck mit Herstellerangabe, Glasart, Norm und Dicke. Dieser Aufdruck ist Pflicht und Grundlage für die Abnahme durch den Prüfer.
Zusätzlich schreibt DIN 18008-1 und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.6 vor, dass großflächige Glasflächen im Sichtbereich (Unterkante ≤ 1,5 m) für Menschen erkennbar markiert sein müssen — z.B. durch Aufkleber, Sandstrahlmusterung, Griffe oder kontrastierende Markierungen in zwei Reihen (0,40–0,60 m und 1,20–1,60 m Höhe).
| Kennzeichnung | Pflicht / Empfehlung | Grundlage |
|---|---|---|
| Permanentaufdruck ESG/VSG | Pflicht ab Werk | DIN EN 12150, DIN EN 14449 |
| Markierung Glasfläche ≤ 1,5 m | Pflicht (Arbeitsstätten) | ASR A1.6 § 4 Abs. 3 |
| Markierung in Wohngebäuden | Empfehlung | DIN 18008-1 Anhang |
| Kontrastierende Markierung (2 Reihen) | Pflicht in Arbeitsstätten | ASR A1.6, 0,40–0,60 m + 1,20–1,60 m |
Spontanbruch und Heat-Soak-Test
ESG kann spontan brechen — auch ohne äußere Einwirkung. Ursache sind mikroskopisch kleine Nickelkies-Einschlüsse (NiS) im Glas, die sich nach dem Vorspannen langsam ausdehnen und das Glas nach Wochen oder Jahren zum Bersten bringen können.
Der Heat-Soak-Test (HST) nach DIN EN 14179 reduziert dieses Risiko erheblich: Das fertige ESG wird für mehrere Stunden auf 290 °C erhitzt. Scheiben mit kritischen NiS-Einschlüssen brechen im Ofen — und nicht später auf der Baustelle oder im eingebauten Zustand. ESG-H (heat soaked) ist für alle sicherheitsrelevanten Einbausituationen dringend empfohlen.
Bei Überkopfverglasungen und absturzsichernden Verglasungen ist VSG aus ESG-H (heat-soaked vorgespanntes Verbundglas) der Stand der Technik. Normales ESG ohne HST ist in diesen Bereichen nach DIN 18008 nicht zulässig.
Normreferenzen im Überblick
6-teilige Normenreihe. Teile 1–6 decken alle Einbausituationen ab. Ablösung der TRLV/TRAV/TRPV. Aktuell: Ausgaben 2010–2020.
Produktnorm für thermisch vorgespanntes ESG. Biegebruchfestigkeit, Bruchbild (Granulat), Permanentaufdruck.
Produktnorm für VSG und VSG-ESG. Folieneigenschaften, Bruchverhalten, Dauerhaftigkeit.
Prüfverfahren für ESG-H. Ofentemperatur 290 °C, Haltezeit 2 h, Abkühlprogramm. Reduziert Spontanbruchrisiko durch NiS-Einschlüsse.
Prüfklassen P1A–P8B (manueller Angriff). VSG mit verstärkter PVB-Folie oder Sicherheitsfolie.
Verbindlich in Arbeitsstätten. Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsglas-Anforderungen, Reinigungssicherheit.
In vielen Bundesländern noch bauaufsichtlich eingeführt. Parallel zu DIN 18008 gültig. Relevant für Sanierung und Bestandsbauten.