Die drei Sicherheitsglas-Arten

Bild: VSG · ESG · TVG Vergleich Bruchbild — Platzhalter

Im Bauwesen unterscheidet man drei grundlegende Arten von Sicherheitsglas, die nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren und für unterschiedliche Anwendungen vorgeschrieben sind:

GlasartVollbezeichnungBruchverhaltenSchutzprinzip
ESG Einscheiben-Sicherheitsglas Zerfällt in kleine stumpfe Krümel (Granulat) — kaum Schnittverletzungen Thermische Vorspannung erhöht Biegezugfestigkeit auf 120 N/mm² (4–5× Float)
VSG Verbund-Sicherheitsglas Splitter haften an der PVB-Folie — kein Herausfallen, kein Durchfallen PVB-Zwischenschicht (Polyvinylbutyral) verbindet zwei oder mehr Scheiben dauerhaft
TVG Teilvorgespanntes Glas Große Bruchstücke, ähnlich Float — keine Granulatbildung Mittlere Vorspannung, höhere Biegezugfestigkeit als Float, aber kein ESG-Bruchbild
Wichtig

ESG und VSG sind nicht austauschbar — sie haben grundlegend verschiedene Schutzprinzipien. ESG schützt vor Schnittverletzungen durch das Bruchbild. VSG verhindert das Herausfallen von Scherben und schützt vor Durchfallen. In vielen Anwendungen ist VSG-ESG (Verbund aus vorgespannten Scheiben) gefordert.

Was gilt wo — Anwendungsmatrix

Bild: Anwendungsbeispiele öffentlicher Bereich — Platzhalter

Die Anforderungen an Sicherheitsglas ergeben sich aus der Einbausituation, nicht aus dem Gebäudetyp. Folgende Kriterien sind entscheidend: Einbauhöhe, Absturzgefahr, Begehbarkeit, Überkopfeinbau, Zugänglichkeit für Kinder und Personenfrequenz.

Einbausituation ESG VSG Besonderheit Norm / Grundlage
Türen (Ganzglas, bodentief) empf. ESG Mindestanforderung; VSG bei Einbruchschutz oder Absturzgefahr DIN 18008-1, TRLV
Seitenteil neben Tür, bodennah (≤ 85 cm) empf. Anprallgefahr — ESG Pflicht; VSG wenn Absturz möglich DIN 18008-1
Absturzsichernde Verglasung (Brüstung, Geländer) Pflicht VSG zwingend — ESG allein nicht zulässig (kein Resttragfähigkeit) DIN 18008-4, TRAV
Überkopf-Verglasung (Glasdach, Vordach, Atrium) Pflicht VSG Pflicht nach DIN 18008-2; untere Scheibe muss VSG sein — Splitterschutz DIN 18008-2
Begehbares Glas (Glasböden, Treppen) Pflicht VSG mit Resttragfähigkeitsnachweis; rutschhemmende Oberfläche (R9–R12) DIN 18008-5
Fenster Erdgeschoss (öffentlicher Bereich) Situationsabh. Situationsabh. Abhängig von Absturzgefahr, Gebäudenutzung und Einbauhöhe MBO § 38, LBO
Glastrennwände Büro / öffentlich empf. ESG oder VSG; Kennzeichnung (Aufkleber oder Markierung) Pflicht ≤ 1,5 m DIN 18008-1, ASR A1.6
Schulen, Kindergärten (bis 1,0 m Einbauhöhe) Pflicht VSG wegen Durchstoßgefahr durch Kinder; Schultüren häufig VSG-ESG DIN 18008-1, KMK-Empfehlung
Einbruchhemmende Verglasung Pflicht VSG mit PVB-Mehrfachfolie oder Sicherheitsfolie; Klasse P4A–P8B DIN EN 356
Beschusshemmende Verglasung Pflicht VSG mit Polycarbonat oder Sonderfolie; Klassen BR1–BR7 / FB4–NS DIN EN 1063

Einbauhöhen und Absturzgefahr

Bild: Einbauhöhen-Diagramm Sicherheitsglas — Platzhalter

Die Einbauhöhe der Verglasung ist das wichtigste Kriterium. DIN 18008-1 unterscheidet drei Zonen:

ZoneHöhe über BodenAnforderung
Zone A (kritisch) Unterkante Glas ≤ 0,85 m
Oberkante Glas ≥ 0,30 m
Anprallgefahr — mindestens ESG oder VSG. Absturzgefahr auf der anderen Seite: VSG Pflicht.
Zone B (erhöht) Unterkante zwischen 0,85 m und 1,80 m Stoßgefahr möglich — ESG empfohlen; VSG bei Absturzgefahr.
Zone C (unkritisch) Unterkante > 1,80 m Keine Anprallgefahr — Floatglas möglich, wenn kein Absturz.
Absturzgefahr

Sobald auf der anderen Seite der Verglasung ein Absturz von mehr als 1,0 m möglich ist (z.B. Treppenhaus, Galerie, Balkon, Terrassentür), gilt die Verglasung als absturzsichernd. Dann ist ausschließlich VSG zulässig — ESG allein reicht nicht, da es nach dem Bruch keine Resttragfähigkeit besitzt.

Die wichtigsten Normen im Detail

Bild: Normen-Übersicht Sicherheitsglas — Platzhalter

DIN 18008 — Glas im Bauwesen (Bemessungs- und Konstruktionsregeln)

Die DIN 18008 ist seit 2010 die zentrale Norm für Glas im Bauwesen in Deutschland und hat die älteren Technischen Regeln (TRLV, TRPV, TRAV) schrittweise abgelöst. Sie gliedert sich in mehrere Teile:

TeilTitelInhalt
DIN 18008-1Begriffe und allgemeine GrundlagenDefinitionen, Einwirkungen, Nachweisführung, Anprallschutz, Kennzeichnungspflicht
DIN 18008-2Linienförmig gelagerte VerglasungenEinfache Fenster, Fassadenverglasungen; Überkopfverglasung: VSG der unteren Scheibe Pflicht
DIN 18008-3Punktförmig gelagerte VerglasungenPoint-Fixed-Glas, Tellerhalter, Klemmbefestigung — erhöhte Anforderungen
DIN 18008-4Zusatzanforderungen AbsturzsicherungGlasbrüstungen, Glasgeländer — VSG mit Resttragfähigkeitsnachweis Pflicht
DIN 18008-5Zusatzanforderungen begehbare VerglasungenGlasböden, Treppenstufen — VSG + Rutschhemmung + statischer Nachweis
DIN 18008-6Zusatzanforderungen befahrbare VerglasungenBefahrbare Flächen, Überfahrschutz

TRLV, TRAV, TRPV — Technische Regeln (noch gültig im Bestand)

Die Technischen Regeln für die Verwendung von Verglasungen (TRLV), absturzsichernden Verglasungen (TRAV) und punktförmig gelagerten Verglasungen (TRPV) sind als Verwaltungsvorschriften in vielen Bundesländern noch bauaufsichtlich eingeführt. Sie gelten parallel zu DIN 18008 und sind besonders für Bestandsbauten und Sanierungen relevant.

Ländersache

Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Die Musterbauordnung (MBO) und DIN 18008 setzen den Rahmen — aber welche Norm bauaufsichtlich eingeführt ist, regelt jede Landesbauordnung (LBO) unterschiedlich. Im Zweifelsfall immer bei der zuständigen Baubehörde anfragen.

Kennzeichnungspflicht

Bild: Glasmarkierung / Aufkleber Sicherheitsglas — Platzhalter

Sicherheitsglas muss dauerhaft und erkennbar gekennzeichnet sein. ESG und VSG tragen einen eingebrannten oder eingeätzten Permanentaufdruck mit Herstellerangabe, Glasart, Norm und Dicke. Dieser Aufdruck ist Pflicht und Grundlage für die Abnahme durch den Prüfer.

Zusätzlich schreibt DIN 18008-1 und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.6 vor, dass großflächige Glasflächen im Sichtbereich (Unterkante ≤ 1,5 m) für Menschen erkennbar markiert sein müssen — z.B. durch Aufkleber, Sandstrahlmusterung, Griffe oder kontrastierende Markierungen in zwei Reihen (0,40–0,60 m und 1,20–1,60 m Höhe).

KennzeichnungPflicht / EmpfehlungGrundlage
Permanentaufdruck ESG/VSGPflicht ab WerkDIN EN 12150, DIN EN 14449
Markierung Glasfläche ≤ 1,5 mPflicht (Arbeitsstätten)ASR A1.6 § 4 Abs. 3
Markierung in WohngebäudenEmpfehlungDIN 18008-1 Anhang
Kontrastierende Markierung (2 Reihen)Pflicht in ArbeitsstättenASR A1.6, 0,40–0,60 m + 1,20–1,60 m

Spontanbruch und Heat-Soak-Test

Bild: Heat-Soak-Test Ofen ESG — Platzhalter

ESG kann spontan brechen — auch ohne äußere Einwirkung. Ursache sind mikroskopisch kleine Nickelkies-Einschlüsse (NiS) im Glas, die sich nach dem Vorspannen langsam ausdehnen und das Glas nach Wochen oder Jahren zum Bersten bringen können.

Der Heat-Soak-Test (HST) nach DIN EN 14179 reduziert dieses Risiko erheblich: Das fertige ESG wird für mehrere Stunden auf 290 °C erhitzt. Scheiben mit kritischen NiS-Einschlüssen brechen im Ofen — und nicht später auf der Baustelle oder im eingebauten Zustand. ESG-H (heat soaked) ist für alle sicherheitsrelevanten Einbausituationen dringend empfohlen.

Pflicht bei Überkopf und Absturzsicherung

Bei Überkopfverglasungen und absturzsichernden Verglasungen ist VSG aus ESG-H (heat-soaked vorgespanntes Verbundglas) der Stand der Technik. Normales ESG ohne HST ist in diesen Bereichen nach DIN 18008 nicht zulässig.


Normreferenzen im Überblick

DIN 18008
Glas im Bauwesen — Bemessungs- und Konstruktionsregeln

6-teilige Normenreihe. Teile 1–6 decken alle Einbausituationen ab. Ablösung der TRLV/TRAV/TRPV. Aktuell: Ausgaben 2010–2020.

DIN EN 12150
Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)

Produktnorm für thermisch vorgespanntes ESG. Biegebruchfestigkeit, Bruchbild (Granulat), Permanentaufdruck.

DIN EN 14449
Verbund-Sicherheitsglas (VSG)

Produktnorm für VSG und VSG-ESG. Folieneigenschaften, Bruchverhalten, Dauerhaftigkeit.

DIN EN 14179
Heat-Soak-Test (HST)

Prüfverfahren für ESG-H. Ofentemperatur 290 °C, Haltezeit 2 h, Abkühlprogramm. Reduziert Spontanbruchrisiko durch NiS-Einschlüsse.

DIN EN 356
Einbruchhemmende Verglasung

Prüfklassen P1A–P8B (manueller Angriff). VSG mit verstärkter PVB-Folie oder Sicherheitsfolie.

ASR A1.6
Arbeitsstättenregel — Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

Verbindlich in Arbeitsstätten. Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsglas-Anforderungen, Reinigungssicherheit.

TRLV / TRAV
Technische Regeln für Verglasungen (Bestand)

In vielen Bundesländern noch bauaufsichtlich eingeführt. Parallel zu DIN 18008 gültig. Relevant für Sanierung und Bestandsbauten.